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ABRECHNUNG bzw. ÜBERNAHME DER KOSTEN DURCH DIE KRANKENKASSE

Abrechnung

Private Krankenversicherung
Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle (Beamte) vor der Sitzung/Coaching in Verbindung.
Je nach Vertrag übernehmen diese die Kosten.



Gesetzliche Krankenkassen

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten.
Siehe Sonderbedingungen!

Auf alle Fälle können Sie die Kosten jedoch über die Einkommensteuer geltend machen. Die Finanzämter müssen dies anerkennen!

Sonderbedingungen:
Häufig sind psychotherapeutische Praxen überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind an der Tagesordnung, vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die über Krankenversichertenkarte in Anspruch genommen werden können.

ABER: Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen:

Sollten Sie nachweisbar, erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit, einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden können, besteht die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen: Dass also Ihre Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt wird, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Zulassung beim Gesundheitsamt) aber keine Kassenzulassung besitzt. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie unbedingt VOR Beginn der Behandlung einen ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen.  

Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse übernimmt den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen.

Ganz wichtig:
Bitte machen Sie sich Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.

(Auszug aus der Homepage des Bundes deutscher Psychologen BDP)
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--- Musterbrief Antrag an die Krankenkasse ---

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Max Mustermann
Musterst. 12
86916 Kaufering



An die
Krankenkasse XY
Musterstraße 14
86916 Kaufering

                                                                      Kaufering, den ---------





Antrag auf Kostenübernahme


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V beantrage ich die Kostenerstattung für psychotherapeutische Sitzungen bei einem freien Therapeuten nach HPG- Zulassung für Psychotherapie.

Ich benötige dringend eine psychotherapeutische Behandlung. Diese ist unaufschiebbar. Bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind die Wartezeiten jedoch zu lang.

Hier einige Beispiele:
Herr Dr. Z, angefragt am 3.5.2019: 7 Monate Wartezeit
Frau Dr. S, angefragt am 4.5.2019: 9 Monate Wartezeit
Frau M, angefragt am 4.5.2019: 8 Monate Wartezeit

Daher beabsichtige ich, die Therapie bei

Renate Klinke, Praxis für heilkundliche Psychotherapie nach dem HPG (Heilpraktikergesetz)
Zulassung für Psychotherapie

Hofenbergstrasse 3
86916 Kaufering
Tel. 08191 70957

durchzuführen.



Um schnelle Bearbeitung wird gebeten.


Mit freundlichen Grüßen
Maxi Muster